Willkommen

 

Herzlich willkommen auf der Homepage der Kanzlei Dr.  iur. Uwe Rünger.

Das besondere Anliegen unserer Kanzlei ist die fachlich und rechtlich vertiefte Bearbeitung von Mandaten mit Schwerpunkt im Verfassungsrecht und im Verwaltungsrecht.

Dies umfasst die Bearbeitung der sich hierbei ergebenden zivilrechtlichen Bezüge, insbesondere auch  in haftungsrechtlicher Hinsicht (Amtshaftung, Enteignungsentschädigung, Entschädigung aus enteignendem und enteignungsgleichem Eingriff, Folgenbeseitigung, Aufopferungsentschädigung).

Ein Schwerpunkt unserer zivilrechtlichen Ausrichtung ist die Bearbeitung von im Kunstrecht und im Urheberrecht angesiedelten Mandaten.

Die enge persönliche Betreuung unserer Mandanten von der Mandatsübernahme bis zum Mandatsabschluss ist uns sehr wichtig.

Bei unserer Tätigkeit wird besonderer Wert gelegt auf eine den Vortrag fundierende Heranziehung der Rechtsprechung und des Fachschrifttums.

Für die Bearbeitung steht Ihnen auf Wunsch in bewährter Kooperation mit unserer Kanzlei ergänzend ein Kreis erfahrener Sachverständiger in zahlreichen Fachgebieten - der Kinder-, Jugendlichen- und Erwachsenenpsychiatrie, Pädagogik, der relevanten Schul- und Prüfungsfächer, in der Denkmalpflege, dem Natur- und Landschaftsschutz,  der Ermittlung des Wertes von bebauten und unbebauten Grundstücken, der Höhe öffentlicher Entschädigungsleistungen (Enteignung, Aufopferung, Amtshaftung, u. a.) - zur Verfügung.